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Neue Vorschriften zur Flugzeugregistrierung in Spanien

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Mit der Veröffentlichung des Königlichen Dekrets 1029/2025 beginnt ein neues Kapitel für die zivile Luftfahrt in Spanien. Das Dekret wurde vom Ministerrat verabschiedet und am 13. November im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es bringt lang erwartete Verbesserungen: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und eine vollständige Anpassung an europäische Standards.
Doch was bedeutet diese Reform konkret und warum wird sie von der Branche so positiv aufgenommen?

Was ist das Königliche Dekret 1029/2025 und warum war es notwendig?

Bisher galt die Flugzeugregistrierung in Spanien als vergleichsweise starr und wenig wettbewerbsfähig im Vergleich zu anderen EU-Staaten.
Das neue Dekret modernisiert das System, vereinfacht die Verfahren und beseitigt Hürden, die insbesondere die Business- und Executive Aviation betrafen.

Mit dieser Reform passt sich Spanien vollständig an die von EASA vorgegebenen europäischen Richtlinien an, ohne dabei Sicherheit oder Effizienz zu gefährden.

Die wichtigsten Neuerungen der Regelung

1. Beibehaltung von Registrierungen aus anderen EU-Staaten

Dies ist die wichtigste Änderung.
Flugzeuge können ihre Registrierung aus anderen EU- oder EASA-Staaten beibehalten, ohne sich zwingend in Spanien registrieren zu müssen.

Für viele Betreiber, insbesondere mit AOC, war dies eine langjährige Forderung.

2. Mehr Flexibilität für Ultraleichtflugzeuge (ULM)

Motorisierte Ultraleichtflugzeuge mit einer maximalen Startmasse von 120 kg oder weniger benötigen künftig:

  • keine Registrierung bei der AESA

  • kein Lufttüchtigkeitszeugnis

Ein großer Fortschritt für den Freizeit- und Sportflugbereich.

3. Verlängerte Verwaltungsfristen

Die neuen Regelungen sehen vor:

  • Verlängerung der Reservierung einer Registrierung von sechs Monaten auf ein Jahr;

  • Verlängerung der vorläufigen Registrierung von drei auf sechs Monate.

Dies erleichtert die operative Planung erheblich.

4. Flexiblere Nachweise von Besitz und Nutzung

Bislang wurde ausschließlich ein Leasingvertrag akzeptiert.
Nun sind beliebige geeignete Nachweise zulässig, und für private oder sportliche Nutzung reicht eine Eigenerklärung des Antragstellers aus.

Auswirkungen auf die Business- und Executive Aviation

Das Dekret beseitigt einen Wettbewerbsnachteil für spanische Betreiber:

  • Betrieb von in anderen EU-Staaten registrierten Flugzeugen ohne Einschränkungen;

  • geringere administrative Belastung;

  • flexiblere Flottenverwaltung.

Für Broker und Betreiber wie Europair entsteht ein moderneres und europäisch integriertes Umfeld.

Eine von der Branche begrüßte Reform

AESA und die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGAC) haben gemeinsam an dieser Reform gearbeitet, die seit Jahren vom Sektor gefordert wurde.

Das Dekret modernisiert die Verfahren und stellt Spanien auf eine Stufe mit anderen EASA-Mitgliedstaaten.

Bei Europair verfolgen wir regulatorische Entwicklungen in der Luftfahrt sehr genau, um unseren Kunden klare Informationen und passgenaue Lösungen zu bieten.

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